Swiss Paralegal Association

Reglement Fachgruppen

1. Zweck

Zur Förderung und Fortentwicklung besonderer Fachgebiete können Fachgruppen gebildet werden, denen alle Mitglieder des Verbandes durch schriftliche Erklärung angehören können. Sie dienen dem besseren Kontakt und der Zusammenarbeit ihrer Mitglieder in fachspezifischen Belangen.

2. Gründung

Jede Fachgruppe hat ihre Gründung durch einen bevollmächtigten Vertreter dem Vorstand mitzuteilen, der bei der ersten Sitzung nach Einlangen der Mitteilung über die Anerkennung der Fachgruppe zu entscheiden hat. Die Mitteilung über die Entscheidung ist unverzüglich schriftlich der Fachgruppe bekannt zu geben. Äussert sich der Vorstand innerhalb von drei Monaten nicht, so gilt die Fachgruppe als anerkannt. Verweigert der Vorstand die Anerkennung, so ist der Bevollmächtigte hievon schriftlich mit Begründung zu verständigen. Hierauf kann der Bevollmächtigte die Aufnahme dieser Frage in die Tagesordnung der nächsten Mitgliederversammlung verlangen, die darüber zu entscheiden hat.

3. Zusammensetzung

Die Fachgruppen konstituieren sich selbst und arbeiten selbständig. Sie sind gehalten, dem Vorstand kontinuierlich über ihre Arbeit zu informieren. Der Präsident bzw. die Präsidentin erhält die Beschlussprotokolle und allfällige Arbeitsunterlagen. Die Mitglieder können, soweit sie nicht selbst Mitglied einer Fachgruppe sind, an deren Zusammenkünften mit beratender Stimme teilnehmen. Die Mitgliedschaft in einer Fachgruppe ist freiwillig.

4. Mitglieder

Zu ausserordentlichen Mitgliedern der Fachgruppe können von der Fachgruppenversammlung Personen gewählt werden, die nicht Mitglieder des Verbandes sind oder werden können, deren Aufnahme aber den Zielen der Fachgruppe förderlich ist.

Die ausserordentlichen Mitglieder der Fachgruppe und Gast-Mitglieder des Verbandes haben innerhalb der Fachgruppe die gleichen Rechte wie die Aktivmitglieder des Verbandes, haben aber in der Mitgliederversammlung des Verbandes kein Stimmrecht.

Die Zahl der ausserordentlichen und Gast-Mitglieder zusammen darf nicht mehr als ein Drittel der Zahl der Aktivmitglieder der Fachgruppen betragen.

5. Koordination

Der Vorstand koordiniert die Tätigkeit der Fachgruppen. Er unterstützt sie in ideeller, administrativer, sowie finanzieller Hinsicht und ermöglicht den nötigen Informationsaustausch. Der Vorstand vertritt die Fachgruppen nach aussen und wirkt als Schlichtungsinstanz bei Auseinandersetzungen zwischen und innerhalb den Fachgruppen.